FAQ
Gut zu wissen: Zusätzlich stehen allen Pflegegraden 3.539 €/Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung (ab PG 2). Wir beraten Sie gerne zu allen Leistungen!
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen von der Pflegeversicherung zustehen. Es gibt fünf Pflegegrade (1-5).
Um einen Pflegegrad zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter des MDK kommt zu Ihnen nach Hause. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter des MDK kommt zu Ihnen nach Hause. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Grundpflege: Wird bei anerkanntem Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen.
Behandlungspflege: Wird bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Kann über den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) finanziert werden.
Behandlungspflege: Wird bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Kann über den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) finanziert werden.
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 hat Anspruch auf 125 € monatlich für Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung und Tagespflege.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
Pflegegeld: Wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen.
Sachleistung: Wird direkt an den Pflegedienst gezahlt.
Sie können beides kombinieren (Kombinationsleistung).
Sachleistung: Wird direkt an den Pflegedienst gezahlt.
Sie können beides kombinieren (Kombinationsleistung).
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, springt die Pflegekasse ein. Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 2. Budget: bis zu 1.612 € pro Jahr für bis zu 6 Wochen.
In den meisten Fällen innerhalb weniger Tage. Bei dringenden Fällen bemühen wir uns um einen noch schnelleren Start.
Nein! Es reicht eine ärztliche Verordnung. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Nordenham, Butjadingen, Stadland, Rastede und umliegende Gemeinden. Rufen Sie uns an bei Fragen zu Ihrem Wohnort.
Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den größten Teil der Kosten. Wir beraten Sie gerne.
Ja! Wir laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen Schnuppertag ein. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.