Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden (sogenannte Hinweisgeber oder „Whistleblower").
Die Sozialstation Ammerland-Wesermarsch GmbH nimmt ihre Verantwortung für rechtskonformes Handeln ernst und ermutigt Mitarbeiter sowie externe Personen, auf mögliche Missstände hinzuweisen.
Interne Meldestelle
Gemäß den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Über diese können Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften melden.
Kontaktdaten der internen Meldestelle
Sozialstation Ammerland-Wesermarsch GmbH
Meldestelle Hinweisgeberschutz
26954 Nordenham
E-Mail: hinweisgeber@sozialstation-aw.de
Telefon: 04731 8 00 58 (Stichwort: Hinweisgeberschutz)
Was kann gemeldet werden?
Über die Meldestelle können Hinweise zu Verstößen gegen folgende Bereiche gemeldet werden:
Verstöße gegen Strafvorschriften, Verstöße gegen bußgeldbewehrte Vorschriften zum Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder zum Schutz der Rechte von Beschäftigten, Verstöße gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes, Verstöße gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie weitere in § 2 HinSchG genannte Bereiche.
Schutz der Hinweisgeber
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt hinweisgebende Personen vor Repressalien. Es ist verboten, Hinweisgeber aufgrund ihrer Meldung zu benachteiligen. Dies umfasst unter anderem:
Kündigungen oder Kündigungsandrohungen, Suspendierungen, Herabstufungen oder Beförderungsverweigerungen, Gehaltskürzungen, negative Leistungsbeurteilungen, Mobbing, Diskriminierung und ähnliche Maßnahmen.
Vertraulichkeit
Die Identität der hinweisgebenden Person wird vertraulich behandelt. Nur die mit der Bearbeitung der Meldung betrauten Personen erhalten Kenntnis von der Identität, sofern dies für die Bearbeitung erforderlich ist.
Auf Wunsch können Meldungen auch anonym eingereicht werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine Bearbeitung anonymer Meldungen erschwert sein kann, da Rückfragen nicht möglich sind.
Ablauf einer Meldung
Nach Eingang einer Meldung erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Die Meldestelle prüft die Meldung und ergreift geeignete Folgemaßnahmen. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen sowie deren Gründe.
Externe Meldestelle
Neben unserer internen Meldestelle steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden:
Externe Meldestelle des Bundes
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99–103
53113 Bonn
Hinweisgebende Personen können frei wählen, ob sie sich an die interne oder externe Meldestelle wenden möchten.
Datenschutz
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgeberschutzes beachten wir die geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Stand: Januar 2025